Fragen und Antworten
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Dann sind Sie hier richtig! Wir beantworten hier Fragen speziell zum Windpark Iptingen. Und wenn Ihre persönliche Frage an dieser Stelle noch nicht beantwortet wurde, schreiben Sie uns. Ihre Frage könnte auch andere interessieren.
Fragen und Antworten zum Windpark Iptingen
Deutschland hat die eigenen Klimaziele zuletzt nochmals verschärft: Bis zum Jahr 2045 soll der Treibhausgasausstoß rechnerisch null betragen. Baden-Württemberg hat 2040 als Zielmarke gesetzt – fünf Jahre früher. Die Stadtwerke Stuttgart fühlen sich in besonderem Maße verpflichtet, ihren Beitrag in unserer Region zum Erreichen dieser Ziele zu leisten.
Für den notwendigen Wandel braucht es Veränderungen in allen Lebensbereichen und Wirtschaftszweigen, doch vor allem in der Energiewirtschaft. Kohle, Öl, Gas und Kernenergie waren bislang die wichtigsten Energiequellen. In Zukunft sollen Strom und Wärme sowie Mobilität aus erneuerbaren Energien dominieren: Durch die Kraft von Sonne, Wind und Wasser. Hinzu kommen finanzielle Vorteile der Stromproduktion vor der Haustür: Der Gemeinde kommen direkte Einnahmen aus dem Betrieb der Windenergieanlage zugute. Allein die Kommunalabgabe nach §6 EEG kann fünfstellige Beträge generieren.
Zusätzlich können die Stadtwerke mit mehr „grüner“ Energie im Portfolio ihren Kundinnen und Kunden attraktive Ökostromangebote machen.
Und Windkraft ist nur ein Teil im Erzeugungs-Mix, den die Stadtwerke Stuttgart vor Ort allein oder in Kooperation mit Partnerinnen und Partnern realisieren: Auf unserer Website sind alle Erneuerbare-Energien-Projekte gelistet – unter anderem haben wir über 9.000 Megawatt installierte PV-Leistung realisiert.
Es sind verschiedene Maßnahmen geplant, um die Menschen, die in der Nähe des geplanten Windparks leben, möglichst umfassend zu informieren. Auf dieser Website haben wir aktuelle News und Wissenswertes rund um das Projekt aufbereitet. Geplant ist außerdem eine Bürger-Informationsveranstaltung im Frühjahr 2026. Während des Genehmigungsverfahrens wird es bei Bedarf weitere Veranstaltungsformate geben.
Den umliegenden Gemeinden kommen durch die Kommunalabgabe (nach §6 EEG) direkte Einnahmen aus dem Betrieb der Windkraftanlagen zugute. Von dadurch möglichen Investitionen profitieren ihre Bürgerinnen und Bürger. Zudem prüfen die Stadtwerke Stuttgart und Ihre Projektpartner finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger:Innen vor Ort.
Auf diese Art bleibt die Wertschöpfung in der Region und das Kapital fließt nicht an überregionale Investoren ab.
Windenergie ist eine der saubersten Energiequellen und reduziert unseren CO2-Fußabdruck erheblich. Sie ist zentral für die Energiewende vor Ort. Mit Windenergie investieren die Stadtwerke in eine stabile und sichere Energieversorgung für kommende Generationen. Mit der lokalen Produktion machen wir uns unabhängiger von Energieimporten. Der Windpark stärkt die lokale Wirtschaft, bringt anliegenden Kommunen finanzielle Einnahmen und gibt Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten zur finanziellen Beteiligung.
Für die Windenergieanlagen werden jeweils circa 0,5 Hektar für Fundament, Kranstellfläche und Kranausleger benötigt. Das entspricht etwa die Hälfte eines Fußballfelds. Dazu kommen circa 0,7 Hektar für Lager-/Montageflächen und Transportflächen, die aber nur temporär benötigt werden. Die Flächen werden ausgeglichen. Wenn die Windräder ausgedient haben, werden sie (inklusive ihrer Fundamente) vollständig zurückgebaut.
Um die Wirtschaftlichkeit des Standorts zu beurteilen, führen die Stadtwerke Stuttgart und ihre Projektpartner seit August 2025 Windmessungen durch. Die Windmessungen erfolgen über einen Zeitraum von 12-Monaten und werden danach ausgewertet. Die Auswertung liegt voraussichtlich im Herbst 2026 vor.
Der Schattenwurf durch Windräder ist gesetzlich streng begrenzt: Er darf an Ihrem Wohnort höchstens 10 Stunden im Jahr und 30 Minuten pro Tag auftreten. Diese Werte beziehen sich auf den theoretisch maximal möglichen Fall der Verschattung. In der Praxis ist die tatsächliche Belastung meist deutlich geringer, zum Beispiel durch Wetter oder Bewölkung. Die Gutachten zur Verschattung werden derzeit erstellt.
Der Lärm durch Windräder ist gesetzlich streng begrenzt. Die zulässigen Werte hängen vom Gebiet ab (z. B. Wohngebiet oder Dorf) und liegen typischerweise bei ca. 35–55 Dezibel nachts und 45-60 Dezibel tagsüber. Diese Grenzwerte müssen an allen Immissionsorten eingehalten werden, um Anwohner vor übermäßigem Lärm zu schützen.
Das Fundament sichert die Standfestigkeit der Windenergieanlage und leitet alle Lasten, die aus dem Windrotor und der Eigenbewegung der Anlage kommen, in den Erdboden weiter. Bei Windenergieanlagen an Land sind Flachgründungen am weitesten verbreitet. Dabei erfolgt die Gründung in der Regel nach dem gleichen Prinzip wie das Aufstellen eines Sonnenschirms mittels eines schweren, runden Fußes: Dazu werden meist runde Platten aus Beton und Stahl in den Boden eingebracht. Die Platten leiten die Kräfte gleichmäßig in den Untergrund ab. Aus mit Stahl bewehrtem Beton wird dabei eine runde Basis gegossen, die einerseits durch ihr Gewicht den Gesamtschwerpunkt der Anlage weiter nach unten verlegt und andererseits durch ihren Durchmesser die so genannte Kippkante ausreichend weit vom Anlagen-Schwerpunkt legt.